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BAG Urteil v. - 10 AZR 669/00

Gesetze: Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 25; Manteltarifverträge der Bayerischen Metallindustrie § 1 Nr. 2 in der bis geltenden Fassung

Leitsatz

Beim Ausheben von Kabelgräben, dem anschließenden Verlegen der Kabel und dem Wiederauffüllen der Gräben durch denselben Betrieb handelt es sich insgesamt um Kabelleitungstiefbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 25 VTV.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 312 Nr. 6
DB 2002 S. 592 Nr. 11
WAAAB-93580

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