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BAG Urteil v. - 10 AZR 444/00

Gesetze: BGB § 611; BGB § 242

Leitsatz

Besteht ein Mangel an Pflegekräften und zahlt ein Arbeitgeber deshalb in Anlehnung an die tarifliche Regelung über eine Pflegezulage eine übertarifliche Zulage in entsprechender Höhe, um Pflegekräfte zu gewinnen oder im Betrieb zu erhalten (Arbeitsmarktzulage), so ist er nicht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet, neu einzustellenden Pflegekräften diese Zulage zu gewähren, wenn nach seiner sachlich begründeten Prognose ein Mangel an Pflegekräften nicht mehr besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1414 Nr. 27
DB 2001 S. 1369 Nr. 25
CAAAB-93526

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