Gesetze: Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlungen für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Lehrlinge im Kraftfahrzeughandwerk Hessen vom § 2; Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlungen für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Lehrlinge im Kraftfahrzeughandwerk Hessen vom § 3; Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlungen für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Lehrlinge im Kraftfahrzeughandwerk Hessen vom § 5
Leitsatz
Soweit im Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlungen im Kraftfahrzeughandwerk Hessen vorgesehen ist, daß "anspruchsberechtigte Arbeitnehmer" beim Ausscheiden wegen vorgezogenen Altersruhegeldes die volle Leistung erhalten, setzt der Anspruch auf die Sonderzahlung voraus, daß das Arbeitsverhältnis am Auszahltag, dem 1. Dezember des Kalenderjahres, besteht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2002 S. 312 Nr. 6 DAAAB-93475
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