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BAG Urteil v. - 1 AZR 672/00

Gesetze: BetrVG § 75 Abs. 1; BGB § 242 ; BGB § 187 Abs. 1; BGB § 193; BGB § 284 Abs. 2; BGB § 315; BGB § 614

Leitsatz

1. Die Annahme eines Arbeitgebers, er sei auf Mitarbeiter angewiesen, die ihre berufliche Qualifikation in einem rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlichen System erlangt haben, konnte es jedenfalls im Jahr 1996 nicht mehr sachlich rechtfertigen, Arbeitnehmern, die am ihren Wohnsitz in der DDR hatten, generell ein niedrigeres Gehalt zu zahlen als Arbeitnehmern, die in diesem Zeitpunkt in den alten Bundesländern ansässig waren.

2. Ein durch eine solche Gehaltsdifferenzierung benachteiligter Arbeitnehmer kann für abgelaufene Zeiträume die Gleichstellung mit der begünstigten Arbeitnehmergruppe verlangen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1415 Nr. 27
BB 2001 S. 2166 Nr. 42
DB 2002 S. 273 Nr. 5
VAAAB-93456

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