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BAG Beschluss v. - 1 ABR 52/99

Gesetze: ZPO § 256; ZPO §§ 485 ff.; BetrVG § 99; BetrVG § 23 Abs. 3

Leitsatz

Die Absicht des Betriebsrats, ein auf die Unterlassung bestimmter Handlungen durch den Arbeitgeber gerichtetes Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG vorzubereiten, begründet nicht das nach § 256 ZPO erforderliche Interesse an der Feststellung, daß der Arbeitgeber mit solchen Handlungen in der Vergangenheit das Mitbestimmungsrecht verletzt habe.

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1908 Nr. 37
DB 2001 S. 2056 Nr. 38
DAAAB-93355

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