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BAG Beschluss v. - 1 ABR 48/00

Gesetze: ArbGG § 83 a; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; BetrVG § 76; BetrVG § 87; ArbZG § 6 Abs. 5

Leitsatz

Wird der Betrieb stillgelegt, erledigt sich ein anhängiges Beschlußverfahren zur Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über den künftigen Ausgleich der Belastungen durch Arbeit zur Nachtzeit (§ 6 Abs. 5 ArbZG).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2380 Nr. 46
BB 2001 S. 2653 Nr. 51
DB 2001 S. 2659 Nr. 50
AAAAB-93343

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