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BAG Beschluss v. - 1 ABR 27/00

Gesetze: BetrVG § 4; BetrVG § 117; LuftVG § 20; LuftVG § 20 a

Leitsatz

Ob das fliegende Personal eines Luftfahrtunternehmens vom Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommen ist, beurteilt sich anhand einer zweckorientierten Auslegung der Ausnahmevorschrift des § 117 Abs. 2 BetrVG.

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2172 Nr. 42
GAAAB-93302

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