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Steuerschulden und Steuererstattungsansprüche im Sterbejahr
Steuernachzahlungen aus laufend veranlagten Steuern des Sterbejahres können derzeit als Nachlassverbindlichkeit i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG berücksichtigt werden. Das Gesetz verlangt hinsichtlich der Schulden nur, dass sie vom Erblasser „herrühren”.S. 264
Zur Abzugsfähigkeit hinterzogener Steuern sowie von Zinsen nach § 233a und § 235 AO als Nachlassverbindlichkeiten vgl. zudem den NWB WAAAA-82275.
Steuererstattungsansprüche bilden zum Erbschaftsteuerstichtag, soweit sie in diesem Zeitpunkt entstanden und durchsetzbar sind, jeweils ein mit dem Nennwert zu bewertendes Wirtschaftsgut in Form einer Kapitalforderung, die als erbschaftsteuerlicher Erwerb anzusetzen ist. Nach dem NWB NAAAB-84621 stellen Steuererstattungsansprüche gr...