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Rechtswidrige Ermittlungen begründen bei Selbstanzeige kein Verwertungsverbot
Erstattet ein Steuerpflichtiger aus Angst vor einer unmittelbar bevorstehenden Aufdeckung seiner Steuerhinterziehung eine Selbstanzeige, so ist der Inhalt dieser Selbstanzeige nach Auffassung des FG Baden-Württemberg selbst dann verwertbar, wenn die späteren Ermittlungen der Steuerfahndung rechtswidrig waren.
Begründung: Die Erkenntnisse des Finanzamts über die hinterzogenen Einkünfte beruhten in diesem Streitfall nicht auf den Ermittlungen, sondern auf der Selbstanzeige des Steuerhinterziehers.