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NWB Nr. 36 vom Seite 2989

Bundeskabinett beschließt Biokraftstoffquote

Ebenfalls am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoffquote beschlossen. Ab dem ist die Mineralölwirtschaft damit ordnungsrechtlich verpflichtet, einen wachsenden Mindestanteil ihrer jährlichen Absätze an Otto- oder Dieselkraftstoff durch Biokraftstoffe darzustellen. Durch die Quote wird zugleich der Abbau von Steuervergünstigungen möglich. Daneben sieht der Gesetz- S. 2990entwurf eine EU-rechtskonforme Neuregelung der Energiesteuervergünstigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft vor.

Im Einzelnen sind folgende Regelungen geplant:

  • Die Mineralölwirtschaft soll ordnungsrechtlich verpflichtet werden, einen wachsenden Mindestanteil von Biokraftstoffen zu vertreiben. Der Mindestanteil bezieht sich auf den gesamten jährlichen Absatz an Otto- oder Dieselkraftstoff eines Unternehmens einschließlich der diese ersetzenden Biokraftstoffe.

  • Es sind getrennte Quoten für Benzin und Diesel vorgesehen. Der Mindestanteil von Biokraftstoffen beim Dieselabsatz muss auf den Energiegehalt berechnet im nächsten Jahr 4,4 v. H. betragen, beim Benzin 2 v. H. und ab 2010 3 v. H. Außerdem ...