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FG Köln 27.04.2006 10 K 6416/02, BBK 17/2006 S. 4623

Wahl der Gewinnermittlungsart bei gemischter Tätigkeit

Wer als Einzelunternehmer Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten bezieht, kann die Wahl der 4/3-Rechnung bei der einen Einkunftsart nicht einfach auf die andere Einkunftsart übertragen. Um sich bei einer Einkunftsart wirksam für die Einnahmen-Überschussrechnung entscheiden zu können, muss der Einzelunternehmer sein Wahlrecht kennen.

Im Urteilsfall des FG Köln hatte ein Betriebsprüfer als freiberuflich erklärte Einkünfte eines Ingenieurs als gewerblich eingestuft und den Gewinn auch durch 4/3-Rechnung bestimmt. Der Ingenieur hatte ursprünglich für die freiberuflichen Einkünfte die 4/3-Rechnung gewählt. Das FG Köln entschied:

Es liegt keine wirksame Wahl der 4/3-Rechnung vor und ermittelte den Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem Betriebsvermögensvergleich. Eine wirksame Ausübung des Wahlrechts...