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Progressionsvorbehalt
Die abkommensrechtliche Ansässigkeit in den USA steht der wohnsitzbedingten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG nicht entgegen. Dabei sind nach Art. 15 Abs. 1 DBA-USA die Einkünfte aus der Bemessungsgrundlage für die deutsche Besteuerung auszuscheiden, die dem Steuerpflichtigen für eine im Ansässigkeitsstaat ausgeübte Tätigkeit zugeflossen sind. Diese ausgeschiedenen Einkünfte sind – mit Ausnahme der darin enthaltenen außerordentlichen Einkünfte – im Rahmen der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen, da das DBA-USA für den Fall einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen, abkommensrechtlich jedoch in den USA ansässigen Person kein ausdrückliches Verbot der Anwendung eines Progressionsvorbehalts auf die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte enthält. Aus dem Umstand, da...