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FG München 22.06.2006 14 K 2917/03, NWB direkt 35/2006 S. 3

Inanspruchnahme des Bürgen

Die Bekanntgabe der Absicht, die Sicherheit zu verwerten – eine Sonderform des Leistungsgebots nach § 254 AO – ist ein mit Einspruch anfechtbarer Verwaltungsakt, jedoch nur gegenüber dem Vollstreckungsschuldner.