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Einkommensteuer | Besondere Sachkunde bei Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit
Nach dem NWB OAAAB-92657 erfordert die Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit im Bereich der Grenz- und Übergangsfälle besondere Sachkunde. Holt das Gericht in solchen Fällen kein Sachverständigengutachten ein, muss dies für die Verfahrensbeteiligten erkennbar sein. Die besondere Sachkunde des Gerichts muss sodann in den Urteilsgründen auch nachprüfbar dargelegt werden. Soweit sich dem (BStBl 1987 II S. 376) etwas anderes entnehmen lässt, hält der Senat daran nicht fest. – Anmerkung: Im Fall des Büttenredners (BFH IV R 105/85) endet das Urteil mit dem Satz: „Entgegen der Auffassung des Klägers bedurfte es auch keiner besonderen Begründung dafür, dass sich das Gericht die erforderliche Sachkunde selbst zutraute”. Dies gi...