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Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Die neuen gesetzlichen Diskriminierungsverbote und ihre Folgen im Überblick
Die Bundesrepublik Deutschland war aufgrund von vier Richtlinien der EU verpflichtet, den Schutz vor Diskriminierung gesetzlich zu regeln. Die Richtlinien erfassen bestimmte geschützte Merkmale (z. B. Rasse, Religion, Alter, sexuelle Identität, Geschlecht) und Anwendungsbereiche, insbesondere den Bereich von Beschäftigung und Beruf. Hier wiederum spielt die Gleichbehandlung der Geschlechter eine zentrale Rolle. Die neuen Bestimmungen gelten für Arbeitnehmer, Auszubildende und für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das allgemeine Zivilrecht. Insbesondere Verträge zwischen Lieferanten, Dienstleistern und Vermietern unterliegen dem Diskriminierungsverbot. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) v. (BGBl 2006 I S. 1897), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, ist am in Kraft getreten.
I. Die Benachteiligungstatbestände
Durch das AGG soll ein umfassender Schutz vor Diskriminierungen gewährleistet werden (§ 1 AGG). Folgende Merkmale sind in den Katalog der Benachteiligungsgründe aufgenommen worden: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Durch die ersten beiden Merkmale soll Benachteiligungen aufgrund der ...