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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 457

Die private Nutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs im Steuerrecht

von Rechtsanwalt und Steuerberater Berthold Goerdeler, Dipl.-Kauffrau Miriam Hofstetter, Dipl.-Betriebswirt (FH) Tobias Oesterreicher, Augsburg

I. Vorbemerkung

Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist durch die im Rahmen des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen eingeführte Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG wieder in die Diskussion geraten. Im nachfolgenden Beitrag sollen die Methoden zur Berechnung des privaten Nutzungsanteils eines betrieblichen Kraftfahrzeugs sowohl aus ertragsteuerlicher als auch aus umsatzsteuerlicher Sicht grundlegend dargestellt werden. Der Beitrag unterscheidet dabei zwischen der Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs durch den Arbeitnehmer sowie durch den Unternehmer, da sich je nach Qualifikation des Fahrzeugnutzers Unterschiede bei der Steuerberechnung ergeben.

II. Außerbetriebliche Nutzung des Dienstwagens durch den Arbeitnehmer

1. Aus der Sicht des Arbeitnehmers

Grundsätzlich sind gem. § 8 Abs. 1 EStG Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Überschusseinkunftsart zufließen.

Folgerichtig hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die verbilligte oder kostenlose Überlassung eines Kraftwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung bei diesem einen geldwerten Vortei...