Keine Infektionswirkung durch eine im Grundstückshandel gewerblich tätige Schwester-Personengesellschaft
Leitsatz
Tätigkeiten, die außerhalb des Bereichs der Personengesellschaft von einem der Gesellschafter ausgeübt werden, können auf
die steuerliche Beurteilung der Gesellschaft nicht abfärben. Das gilt in gleicher Weise, wenn mehrere oder alle Gesellschafter
im außergesellschaftlichen Bereich eine solche "andere", gewerbliche Tätigkeit ausüben. Dieser Grundsatz gilt schließlich
selbst dann, wenn sich alle Gesellschafter in einer anderen, personen- und beteiligungsidentischen (Schwester-) Personengesellschaft
zu einer gewerblichen Betätigung zusammengeschlossen haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 338 Nr. 6 EFG 2006 S. 1585 Nr. 20 KÖSDI 2006 S. 15346 Nr. 12 GAAAB-92531
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