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FG München Urteil v. - 4 K 357/04 EFG 2006 S. 1695 Nr. 21

Gesetze: GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 4, ZVG § 44 Abs. 1, ZVG § 52

Zur Höhe des Meistgebots bei der Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Bei einem Meistgebot im Rahmen einer Zwangsversteigerung ist eine übernommene Grundschuld mit dem Nominalwert und nicht mit dem vorher mit der Gläubigerbank vereinbarten Ablösebetrag anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1695 Nr. 21
TAAAB-92505

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