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Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des StÄndG 2007
Durch das StÄndG 2007 v. (BGBl 2006 I S. 1652) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1 370 € bzw. 2 740 € (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom auf 750 € bzw. 1 500 € (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Das BMF hat nun das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, veröffentlicht. Ist ein Freistellungsauftrag vor dem unter Beachtung des § 20 Abs. 4 EStG in der bis dahin geltenden Fassung erteilt worden, darf der Freistellungsbetrag für Erträge, die nach dem zufließen, nach § 52 Abs. 55f EStG nur zu 56,37 v. H. berücksichtigt werden.