Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts in einem Abrechnungsbescheid bei angekündigter Restschuldbefreiung gem. § 292 InsO
Leitsatz
1) Eine Aufrechnung des Finanzamts mit einem Einkommensteuererstattungsanspruch, der sich als Saldo zwischen der Jahres-Steuerschuld
und den zuvor entstandenen Steuererstattungsansprüchen aufgrund von Vorauszahlungen oder Lohnsteuerabführungen erst nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens ergeben hat, verstößt gegen das Aufrechnungsverbot des § 96 InsO. Dabei kommt es nicht auf den steuerrechtlichen
Entstehungszeitpunkt der (Erstattungs-)Forderung(en) gegen das Finanzamt als Insolvenzgläubiger an, sondern auf insolvenzrechtliche
Grundsätze.
2) Das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO endet nicht schon dann, wenn die Restschuldbefreiung des Schuldners
angekündigt und ein Treuhänder gem. §§ 313 Abs. 1 Satz 2, 291 Abs. 2 und 292 InsO eingesetzt wird. Vielmehr endet das Aufrechnungsverbot
erst mit dem Beschluss des Insolvenzgerichts über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens gem. § 200 Abs. 1 InsO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAB-92190
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