Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster Beschluss v. - 5 Ko 699/06 KFB EFG 2006 S. 1449 Nr. 18

Gesetze: ZPO § 788, ZPO § 91, FGO § 151 Abs. 1

Verfahren

Zwangsvollstreckungskosten

Leitsatz

Zwangsvollstreckungskosten fallen gem. § 151 FGO i.V.m. § 788 ZPO dem Schuldner zur Last, soweit sie notwendig i.S.d. § 91 ZPO sind. Die Kosten für ein Aufforderungsschreiben sind nicht notwendig in diesem Sinne, wenn es nicht geeignet ist, die Zwangsvollstreckung vorzubereiten. Ein solches Schreiben ist dann notwendig, wenn es sich um die Beantragung einer Vollstreckungsverfügung beim Vollstreckungsgericht handelt.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1449 Nr. 18
LAAAB-92188

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen