Fördersatz bei mit Anbau verbundener umfassender Altbausanierung
Leitsatz
Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude können nur dann als zu 5 % der Baukosten förderfähige Herstellung einer Wohnung
im Sinne des § 2 Satz 1 EigZulG beurteilt werden, wenn durch die Maßnahme eine bautechnisch neue Wohnung entsteht. Wird dagegen
eine Wohnung in einem Gebäude, bei dem kein Vollverschleiß vorlag, im Zuge umfangreicher Sanierungsarbeiten um einen Anbau
erweitert, so kann Eigenheimzulage nur in Höhe von 2,5 % der auf die Erweiterung entfallenden Aufwendungen gewährt werden.
Fundstelle(n): ZAAAB-92166
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