Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tätigkeit als Rechtsanwalt und keine Anerkennung von Aufwendungen für Besuchsfahrten
als außergewöhnliche Belastungen
Leitsatz
Ein pensionierter Beamter, der im Arbeitszimmer seines Wohnhauses ohne Reaktion auf Dauerverluste eine Rechtsanwaltskanzlei
mit Kleinstumsätzen betreibt, handelt mangels objektiver Eignung des Betriebs zur Überschusserzielung ohne Einkunftserzielungsabsicht.
Die Tatsache, dass ein Rechtsanwalt ein Organ der Rechtspflege ist, führt steuerlich zu keiner besonderen Beurteilung.
Die persönlichen Gründe, die zu der Ausübung der Tätigkeit geführt haben, müssen nicht in jedem Fall ihrer Art nach positiv
benannt werden.
Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt auch unter Beachtung des nicht vor, wenn der Steuerpflichtige
zwar keine andere aktive Erwerbstätigkeit ausübt, der geringe Umfang von Einnahmen und Ausgaben aber nicht auf einen hauptberufstypischen
Tätigkeitsumfang schließen lässt.
Kosten, die im Zusammenhang mit Besuchsfahrten zu den im Altersheim lebenden eigenen Eltern entstehen, werden nicht als außergewöhnliche
Belastungen anerkannt, wenn sie für deren Pflege und Betreuung nicht zwangsläufig erforderlich sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): KAAAB-92158
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.