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FG Köln Urteil v. - 10 K 4484/05 EFG 2006 S. 1446 Nr. 18

Gesetze: AO 1977 § 170 Abs. 1, AO 1977 § 169 Abs. 2 Nr. 2

Kindergeld

Kindergeldfestsetzung; Frist

Leitsatz

Die Festsetzungsfrist für die Steuervergütung Kindergeld beträgt vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1446 Nr. 18
SAAAB-92151

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