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PiR Nr. 8 vom Seite 152

Wertpapierleihe

von WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg i. Br.

I. Begriffsinhalt

Im Rahmen einer Wertpapierleihe überträgt der Verleiher (z. B. eine Bank) dem Entleiher (z. B. ein Industrieunternehmen) Wertpapiere für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung. Wertpapierleihgeschäfte gelten als Sachdarlehen i. S. des § 607 Abs. 1 BGB. Der Entleiher wird deshalb zivilrechtlicher Eigentümer der Wertpapiere mit der Möglichkeit der Vereinnahmung der Dividenden etc. Bei einem aktienunterlegten Leihgeschäft fällt der Dividendenzeitpunkt (für die verliehenen Aktien) gestaltungsorientiert in den Zeitraum der Nutzungsüberlassung. Der Entleiher bezahlt im Gegenzug an den Verleiher neben einem „Leihzins„ eine Kompensation ( manufactured dividend) und muss eine Sicherheit – Wertpapiere, Bardepot – gestellen.

Nach Ablauf der Verleihfrist muss der Darlehensnehmer/Entleiher die betreffenden Wertpapiere in Erfüllung einer Gattungsschuld zurückgeben, also nicht etwa die nämlichen Wertpapiere, sondern nur solche gleicher Art, Güte und Menge.

Der rechtliche Gegensatz zum (echten) Wertpapier- Pensionsgeschäft liegt in der Form der Vergütung. Im letztgenannten Fall erfolgt die zeitlich beschränkte Übertragung der Wertpapiere nicht gegen Entric...

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