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FG Münster 30.05.2006 11 K 6601/02 E, NWB direkt 33/2006 S. 4

Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts

Die Zwischenschaltung einer GmbH zwischen eine natürliche Person und eine Einkunftsquelle ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn es an nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gründen fehlt und es dem Steuerpflichtigen darauf ankommt, steuerliche Verluste zu realisieren, ohne sich von der Einkunftsquelle endgültig zu trennen.