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Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens gilt auch für Besitzunternehmen
Ist bei einer Betriebsaufspaltung das Betriebsunternehmen von der GewSt befreit, so kommt diese GewSt-Befreiung auch dem Besitzunternehmen zugute. Im Streitfall hatte der Kläger seinen Grundbesitz an die von ihm beherrschte C-GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung verpachtet; die C-GmbH betrieb ein Wohn- und Pflegeheim und war nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG von der GewSt befreit. Mit seinem Urteil vom erstreckt der BFH die GewSt-Befreiung der Betriebs-GmbH auch auf das Besitzunternehmen des Klägers und gibt damit seine bisherige Rechtsprechung auf (so noch , BStBl 2002 II S. 662). Die Rechtsprechungsänderung ist insbesondere bedeutsam für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime i. S. von § 3 Nr. 20 GewStG, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung betrieben werden ( RiFG Bernd Rät...