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FG Niedersachsen 23.02.2006 5 K 697/03, BBK 16/2006 S. 4618

Mailing-Aktionen beim Direktmarketing als einheitliche sonstige Leistung

Umsätze aus sog. „Mailing-Aktionen” zur Kundenwerbung sind als einheitliche sonstige Leistungen in Deutschland steuerbar (§ 3 Abs. 9 Satz 1 i. V. mit § 3a Abs. 1 UStG). Nach Ansicht des FG werden bei einer Mailing-Aktion i. d. R. ein untrennbares Gesamtpaket als Komplettdienstleistung angeboten und keine einzelnen Briefe geliefert (BFH-Az.: V R 19/06).