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BFH 02.03.2006 V R 35/04, StuB 15/2006 S. 603

Umsatzsteuer | Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw als steuerbarer Umsatz

(1) Veräußert eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GbR einen Pkw, dessen Erwerb sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und den sie ihrem Unternehmen, zugeordnet hatte, so ist diese Veräußerung – anders als eine Entnahme – steuerbar, auch wenn die GbR ausdrücklich erklärt, diesen Umsatz nicht versteuern zu wollen (Abgrenzung zum , BStBl 2003 II S. 813 = StuB 2002 S. 355). (2) Die Veräußerung des Pkw unterliegt nicht der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, sondern ist nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu besteuern (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 25 UStG 1993; Art. 26a Teil A Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Eine nicht steuerbare Entnahme eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen Gegenstandes liegt vor, wenn der Gegenstand für Zwecke entnommen wird, die außerhalb des Unternehmens liegen. Die (unmittelbare) Veräußerung durch das Unternehmen/den Unternehmer an einen Dritten kann aber nicht als Entnahme behandelt werden. Die Anwendung der Differenzbesteuerung kommt nur in Betracht, wenn es sich bei dem Unternehmer um einen „Wiederverkäufer” handelt. Eine Wiederverkaufstätigkeit liegt aber nur vor, wenn der Handel mit Pkw zum