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StuB 15/2006 S. 1
Anfechtbarkeit der Hauptpfändung bei einer Vorpfändung
Wird die Vorpfändung früher als drei Monate vor Eingang des Insolvenzantrags ausgebracht, fällt die Hauptpfändung dagegen in den von § 131 InsO erfassten Bereich, richtet sich die Anfechtung insgesamt nach der Vorschrift des § 131 InsO (, ZIP 2006 S. 916).