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StuB 15/2006 S. 1

Pflichtprüfung im Rahmen des Börsengangs einer Aktiengesellschaft

Dass im Zusammenhang mit einem geplanten Börsengang einer AG Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers über eine Pflichtprüfung der Gesellschaft nach § 30 Abs. 1 Börsenzulassungs-VO in einen Verkaufsprospekt aufgenommen werden müssen, führt nicht zur Einbeziehung an einer Beteiligung interessierter Dritter in den Schutzbereich des Prüfvertrags mit dem Abschlussprüfer (§§ 316 ff. HGB; , DB 2006 S. 1105).