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EU-Kommission fordert Belgien, Spanien, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Portugal auf, die diskriminierende Behandlung von Dividendenzahlungen ins Ausland einzustellen
Die Europäische Kommission hat Belgien, Spanien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal eine förmliche Aufforderung übermittelt, ihre steuerrechtliche Behandlung von Dividendenzahlungen an Unternehmen im Ausland abzuändern. Die sechs genannten Mitgliedstaaten besteuern Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen höher als entsprechende Zahlungen an inländische. Nach ihren innerstaatlichen Vorschriften werden Dividendenzahlungen an inländische Anteilseigner nicht oder nur sehr niedrig besteuert, während Dividendenzahlungen ins Ausland einer Quellensteuer i. H. von 5 bis 25 % unterliegen. Nach Auffassung der Kommission steht dies im Gegensatz zum EG-Vertrag und zum EWR-Abkommen, da es den freien Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit einschränkt. S. 686Die Aufforderung ergeht in der Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme” nach Art. 226 EG-Vertrag. Sollten die Mitgliedstaaten nicht innerhalb von zwei Monaten auf zufrieden stellende Weise reagieren, so könnte die Kommission die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof bringen.
Presseveröffentlichungen zu diesen und anderen Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Steuern und Zoll finden sich auf ...