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Sonderausgabenabzug für Steuerberaterkosten bei beschränkt Steuerpflichtigen
, Robert Hans Conijn gegen Finanzamt Hamburg-Nord
Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) steht einer nationalen Vorschrift entgegen, die einer beschränkt steuerpflichtigen Person nicht erlaubt, die Steuerberatungskosten, die ihr für die Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung entstanden sind, in gleicher Weise wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person von ihren steuerpflichtigen Einkünften als Sonderausgaben abzuziehen.
Anmerkung:
Erwartungsgemäß ist der EuGH mit seinem Urteil in der Rs. Conijn den Schlussanträgen von Generalanwalt Léger vom (IWB 2006, F. 11A S. 1003-1012) gefolgt und hat bestätigt, dass die Versagung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG für Steuerberatungskosten eines beschränkt Steuerpflichtigen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat gegen EG-Recht verstößt.
Der Kläger, Herr Conijn, ist niederländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in den Niederlanden. Er erzielte im Jahr 1998 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung an einer KG deutschen Rechts über eine Erbengemeinschaft in Deutschland, die weniger als 90 % seines Welteinkommens ausmachten.
In seiner Ein...