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Stock Options in Japan – Änderungen im Rahmen der Steuerreform 2006
Die japanische Steuerreform 2006, die in wesentlichen Teilen mit Wirkung zum in Kraft getreten ist (siehe Arnold/Thoens, IStR-Länderbericht 9/2006), enthält u. a. auch neue Vorschriften für die körperschaftsteuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von Stock Options ab dem stehen. Diese steuerlichen Neuregelungen stehen in engem Zusammenhang mit dem vom Accounting Standards Board of Japan (ASBJ: www.asb.or.jp), dem japanischen Standardsetter im Bereich der Rechnungslegung, herausgegebenen Vorschriften zur Behandlung von Stock Options (Rechnungslegungsstandard Nr. 8 und Rechnungslegungsanweisung Nr. 11).
I. Grundsätzliche Einordnung der Aktienoption für Steuerzwecke
Für die körperschaftsteuerliche Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Aktienoptionen, deren Ausgabe ab dem – dem Inkrafttreten des neuen japanischen Gesellschaftsrechts – erfolgt, ist zwischen „steuerlich qualifizierten Aktienoptionen” und „nicht-steuerlich qualifizierten Aktienoptionen” zu unterscheiden (Art. 54 japanisches Körperschaftsteuergesetz – KStG).
II. Steuerlich qualifizierte Aktienoptionen
Steuerlich qualifizierte Aktienoptionen sind in Art. 29 Abs. 2 des Steuermaßnah...