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IWB 15/2006 S. 1070

Ungarn | Luxussteuer

Die Hauptstadt Budapest beschloss im März 2006 die Einführung einer Luxussteuer, wozu ein vorjähriges Gesetz sie berechtigt. Die Luxussteuer ist in Höhe von 0,5 % auf den Teil der Immobilien zu zahlen, der den Wert von 100.000 Ft (berechnet auf der Basis der von der Hauptstadt festgelegten Quadratmeterpreise) übersteigt. Auf Gebäude von Gesellschaften wird die Steuer nicht erhoben. Für Zwecke der Steuerveranlagung wurde die Hauptstadt in 15 Wertzonen eingeteilt. Eine entsprechende Steuererklärung war bis Ende April einzureichen.