Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrenserleichterungen im Insolvenzrecht
Bei Firmenpleiten werden im Insolvenzverfahren bald neue Regelungen gelten. Das sieht der Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Insolvenzrechts für Unternehmen vor, den das Bundeskabinett am 28. 6. 2006 verabschiedete. Die wesentlichen Änderungen beinhalten:
Erleichterte Fortführung des Unternehmens
Das Insolvenzgericht kann künftig im Insolvenzverfahren anordnen, dass solche sicherungsübereigneten Betriebsmittel wie z. B. Maschinen nicht an die Gläubiger herausgegeben werden müssen, die für eine Fortführung des Betriebs von wesentlicher Bedeutung sind.
Förderung unternehmerischer Eigeninitiative
Dem Schuldner soll erlaubt werden, während des Insolvenzverfahrens durch eine selbständige Tätigkeit Geld zu verdienen, das nicht in die Insolvenzmasse fließt.
Mehr Transparenz bei der Auswahl des Insolv...