Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ort der Leistung bei Vercharterung einer Yacht
Die Vercharterung einer Segelyacht im Auftrag des Schiffseigners gegen Provision stellt eine sonstige Leistung dar, die am Unternehmenssitz des Vercharterers erbracht wird. Beschränkt sich die Vercharterung einer Segelyacht auf die reine Nutzungsüberlassung des Schiffs ohne Reise- oder Unterbringungsleistungen, so liegt keine Reiseleistung i. S. von § 25 UStG vor.