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Auslegungsfragen bei Betrieben gewerblicher Art
Zur Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei Betrieben gewerblicher Art erläutert die LFD Thüringen unter anderem die Rücklagenbildung bei Regiebetrieben, Buchgewinne beim Tausch von Wirtschaftsgütern, die Wiedereinlage erhaltener Dividenden in die ausschüttende Gesellschaft, die Voraussetzungen für das Nennkapital bzw. eine „vergleichbare Kapitalgröße” eines Betriebs gewerblicher Art, den Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos, sowie die Erstmalige Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG.