Bedarfsbewertung;
Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Feststellungsbescheiden der Bedarfsbewertung in Erbbaurechtsfällen und bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden;
Verfassungsmäßigkeit des § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG
Im Hinblick auf den (BStBl 2002 II S. 844), in dem dieser ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG geäußert hat, ist ab sofort Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Feststellungsbescheiden der Bedarfsbewertung in Fällen des § 148 BewG zu entsprechen, wenn die Bedarfswerte erkennbar den Verkehrswert übersteigen.
Die Aussetzung der Vollziehung ist auf den Teil zu beschränken, um den der festgestellte Bedarfswert den Verkehrswert übersteigt. Zur Bestimmung des Aussetzungsbetrages ist regelmäßig ein Verkehrswertnachweis nicht erforderlich. Geeigneten Angaben des Steuerpflichtigen zur Höhe des Verkehrswerts ist zu folgen.
Dieser Erlass ist als gleich lautender Ländererlass im Bundessteuerblatt I S. 1381 veröffentlicht.
Finanzministerium Baden-Württemberg v. - S 3014/33
Fundstelle(n):
BAAAB-91176