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Umsatzsteuer | Durchführung von Sprachstudienaufenthalten als Reiseleistungen
Nach dem , das als Nachfolgeentscheidung zum (iSt internationale Sprach- und Studienreisen GmbH) ergangen ist, können die Leistungen eines Unternehmers, der die Durchführung von Sprachstudienaufenthalten im Ausland einschließlich Beförderung und Betreuung im eigenen Namen anbietet, als einheitliche Leistung unter die Sonderregelung des § 25 UStG für Reiseleistungen fallen. Auf den Zweck oder die Dauer des Auslandsaufenthalts der Teilnehmer kommt es insoweit nicht an. – Anmerkung: In dieser Folgeentscheidung nach einer Vorlage des BFH an den EuGH setzte sich die Finanzverwaltung mit ihrer Meinung, längerfristige Sprachreisen seien von der Besteuerung nach § 25 UStG ausgeschlossen (so noch Abschn. 272 Abs. 1 Satz 5 UStR 2005), nicht durch. Im Streitfall wollte das ...