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Einkommensteuer | Anrechnung von Zuschüssen nach dem BAföG auf den Ausbildungsfreibetrag
Das NWB OAAAB-91043 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Erhält das – während des gesamten Kalenderjahrs studierende – Kind unterschiedlich hohe Zuschüsse als Ausbildungshilfe, ist der Ausbildungsfreibetrag für die Anrechnung der Zuschüsse aufzuteilen. Die Zuschüsse mindern nach § 33a Abs. 4 Satz 3 EStG jeweils nur die zeitanteiligen Ausbildungsfreibeträge der Kalendermonate, für welche die Zuschüsse bestimmt sind. (2) Nach dem BAföG geleistete Zuschüsse für ein Auslandsstudium sind grundsätzlich auf den Freibetrag nach § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG anzurechnen, soweit sie auf den Grundbedarf entfallen. – Anmerkung: Die konsequente Umsetzung des Monatsprinzips hat im Streitfall dazu geführt, dass die hohen auslandsbedingten Ausbildungszuschüsse nicht auf den Zeitraum des Inlandss...