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Einkommensteuer | Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei Betrieben gewerblicher Art
Die LFD Thüringen hat mit Verfügung v. - S 2706 A - 41 - A 2.17 (L) NWB JAAAB-91130zur Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei Betrieben gewerblicher Art Stellung genommen. Im Einzelnen wurden folgende Punkte erläutert: (1) Rücklagenbildung bei Regiebetrieben, (2) Buchgewinne bei Tausch von Wirtschaftsgütern, (3) Wiedereinlage erhaltener Dividenden in die ausschüttende Gesellschaft, (4) Voraussetzungen für das Nennkapital bzw. eine „vergleichbare Kapitalgröße” eines Betriebs gewerblicher Art, (5) Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos, (6) Erstmalige Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG, (7) § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG und verdeckte Gewinnausschüttungen, (8) Anwendung des § 8b KStG bei unentgeltlichem Übergang von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in den Hoheitsbereich des Trägers des Betriebs gewerblicher Art, (9) Entstehungszeitpunk...