Allgemeine Leistungsklage auf Auszahlung des festgesetzten
Kindergeldes
Leitsatz
1. Eine Klage, die auf Auszahlung des
bereits durch Verwaltungsakt festgesetzten Kindergeldes gerichtet ist, ist als
allgemeine Leistungsklage nach § 40 Abs. 1 Alternative 3 FGO
zulässig.
2. Die Familienkasse ist berechtigt,
das festgesetzte Kindergeld bis zur Klärung, ob die Voraussetzungen des
Kindergeldanspruchs weiterhin bestehen, vorläufig nicht auszuzahlen, wenn
ein konkreter Anlass besteht, Nachweise über das weitere Bestehen des
Kindergeldanspruchs zu verlangen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 32/2006 S. 2639 NAAAB-90926
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