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Der Rürup-Vertrag für Selbständige – ein Steuerflop?!
Modellrechnungen zeigen ernüchternde Ergebnisse auf
Da Selbständigen der Weg zur Riester-Vorsorge verwehrt ist, erscheint die Rürup-Rente für sie eine der wenigen Möglichkeiten zu sein, steueroptimiert für das Alter vorzusorgen. Im Grundsatz entspricht dieses Produkt einem staatlich geförderten Rentenvertrag für nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige und Freiberufler. Dass dabei nicht jeder privat geschlossene Altersvorsorgevertrag steueroptimal ist, zeigt der folgende Beitrag auf.
I. Steuerliche Grundlagen
Ein Schwerpunkt des zum eingeführten Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) liegt in dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Damit werden die Rentenbezüge von Jahr zu Jahr in wachsendem Maße steuerpflichtig. Im Gegenzug sind die während der Erwerbsphase gezahlten Beiträge für die Altersversorgung bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben abzugsfähig.
Seit 2005 werden zudem die verschiedenen Altersvorsorgeprodukte in drei Gruppen (Schichten) eingeteilt, die unterschiedliche Folgen in der Zeit ihres Ansparens und ihrer Auszahlung nach sich ziehen: die Basisversorgung, die sonstige Vorsorge und die Riester-Rente.
1. Rürup-Rente gehört zur Basisversorgung
Die erste Schicht, die Basisversorgung gem. § 22 Satz 3 EStG i...