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BBV 8/2006 S. 232

Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2007: Steuerstundungsmodelle erneut im Visier

§ 15b EStG sieht bereits seit Ende 2005 vor, dass Verluste aus VuV oder Gewerbebetrieb, die aus Steuerstundungsmodellen resultieren, dann nicht verrechnet werden dürfen, wenn sie 10 % des eingesetzten Eigenkapitals übersteigen.

Nun soll das Verlustverrechnungsverbot für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen sinngemäß angewendet werden. Das jedenfalls sieht der aktuelle Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 vor (§ 20 Abs. 2b EStG-E). Betroffene Steuerstundungsmodelle sollten daher letztmalig am Tag des Kabinettsbeschlusses gezeichnet werden.

Investments in Private Equity oder Venture Capital Fonds sind von dieser geplanten Neuregelung nicht betroffen.

BBV online ▶ Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007)
v.