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BFH 04.05.2006 VI R 19/03, BBK 15/2006 S. 4613

Versteuerung überzahlten Arbeitslohns im Jahr des Zuflusses

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer versehentlich zuviel Arbeitslohn aus und fordert er die Überzahlung im Folgejahr zurück, so muss der Arbeitnehmer die Überzahlung im Jahr des Zuflusses versteuern. Die Rückzahlung kann er erst im Abflusszeitpunkt, d. h. im Folgejahr, in voller Höhe steuermindernd berücksichtigen.

Im Streitfall hatte der Kläger von seinem Arbeitgeber zu hohe Lohnfortzahlungsbezüge in den Jahren 1995 und 1996 erhalten. Die Überzahlung erstattete er seinem Arbeitgeber im Jahr 1997. Der BFH entschied nun, dass Arbeitslohn i. S. von § 19 Abs. 1 EStG immer dann vorliegt, wenn die Zahlung durch das Dienstverhältnis veranlasst ist. Dieser Veranlassungszusammenhang wird nicht dadurch aufgelöst, dass die Zahlung ohne rechtlichen Grund, d. h. überhöht, geleistet wird und der Arbeitgeber die ...BStBl 2000 II S. 396