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FG Münster 11.11.2005 9 K 6277/03 K,F, BBK 15/2006 S. 4616

Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

Eine Dividendenforderung ist bereits vor der Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses zu aktivieren, wenn ein konkreter Absichtsbeschluss der Gesellschafter der KapGes glaubhaft gemacht werden kann und keine wesentlichen Bilanzierungswahlrechte der ausschüttenden Gesellschaft bestehen.

BBK F. 14 S. 8211