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VIP-Logen-Regelung wird ausgedehnt
Pauschalsteuer jetzt auch für ähnliche Sachverhalte
Mit dem im August letzten Jahres veröffentlichten BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von VIP-Logen in Sportstätten hatte die Finanzverwaltung Neuland betreten. Werden bestimmte Vereinfachungsregelungen angewendet, ist eine abgeltende Besteuerung durch den Zuwendenden für Leistungen gegenüber Arbeitnehmern wie auch für Zuwendungen an Dritte, z. B. Geschäftsfreunde, möglich. Allerdings ist der Anwendungsbereich des Schreibens auf Gäste in VIP-Logen in Sportstätten beschränkt. Im März diesen Jahres wurden auch für die bei der Fußball-Weltmeisterschaft angebotenen Hospitality-Leistungen die Vereinfachungsregelungen ermöglicht. Fast ein Jahr später dehnt die Finanzverwaltung die Anwendbarkeit nun mit Schreiben v. auch auf ähnliche Sachverhalte aus und nimmt zu einigen Verfahrensfragen Stellung.
Die Vereinfachungsregelungen für VIP-Logen
Aufwendungen eines Sponsors für VIP-Logen setzen sich üblicherweise aus einem Gesamtpaket von Leistungen zusammen, die steuerlich unterschiedlich zu beurteilen sind. Das eröffnet die Möglichkeit, dieses Gesamtpaket nach vereinfachten Kriterien aufzuteilen. Wird die Vereinfachung...