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FG Hamburg 26.01.2006 IV 228/02, NWB direkt 31/2006 S. 11
Stromsteuer: Begünstigter Strombezug
Die Erlaubnis zur Entnahme von begünstigtem Strom (hier für eine Druckerei als Unternehmen des produzierenden Gewerbes) wirkt konstitutiv. Sie kann nicht rückwirkend erteilt werden.