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Zonenrandförderung: Mehrfache Betriebsaufspaltung
Die Gewährung von Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG setzt bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern die Verwendung des Wirtschaftsguts zu eigenbetrieblichen Zwecken durch den Steuerpflichtigen voraus. Eine solche eigenbetriebliche Verwendung liegt auch dann vor, wenn im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Wirtschaftsgüter vom Besitz- an das Betriebsunternehmen oder umgekehrt zur Nutzung überlassen werden, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen auch vermögensmäßig miteinander verbunden sind. Dies erfordert für die „normale” Betriebsaufspaltung, dass die Beteiligung des Gesellschafters des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar (Sonder-)Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft ist. In Fällen der mehrfachen Betriebsaufspaltung mit mehreren Besitzgesellschaften (mit mög...